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Was kostet das ?

  • Wenn Sie das Gutachten für private Zwecke und nicht gleich für den Richter benötigen, genügt in der Regel auch ein Wertgutachten. Für die Ausarbeitung (ca. 15-20 Seiten) berechne ich, unabhängig vom Wert, z.B. folgende Aufwandspauschalen (jeweils inkl. 19 % Mwst):
    - Einfamilienhaus (ohne besonderen Rechte und Lasten) 600 Euro
    - Bewertung von Lasten und Beschränkungen oder Erbbaurechten zusätzlich 120 Euro
    - Mehrfamilienhäuser bis 5 Wohnungen 720 Euro
    - Eigentumswohnungen 600 Euro, zusätzlich können Gebühren für Auskünfte aus der Kaufpreisdatenbank des Gutachterausschusses anfallen (in Karlsruhe z.B. ca. 105 Euro)
  • Im Gerichtsverfahren wird der Sachverständige nach dem JVEG entschädigt.
  • Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens im aussergerichtlichen Bereich orientiert sich mein Honorar an § 34 HOAI.
    So liegt z.B. mein Honorar für ein Einfamilienhaus im Wert von 250.000 Euro zwischen 977 und 1.628 Euro zuzügl. 19 % Mwst.
    Das Honorar liegt an der Obergrenze, wenn besondere Schwierigkeiten vorliegen, (z.B. Erbbau- oder Nießbrauchsrechte) oder wenn ich selbst umfangreiche Ermittlungen vornehmen und Unterlagen selbst beschaffen muß (z.B. Ermittlung der Mieteinnahmen und Betriebskosten, Beschaffung von Grundbuchauszug). An der Untergrenze liegt das Honorar bei Grundstücken ohne besondere Rechte und Belastungen und wenn Sie mir die benötigten Unterlagen selbst beschaffen.
  • Wenn Sie mich für Beratungen bei Kauf- oder Verkauf beauftragen möchten, berechne ich 110 Euro pro Stunde.
  • zusätzliche Reisekosten fallen in Karlsruhe nicht an, bei größeren Entfernungen berechne ich 0,70 Euro pro km
  • angefallene Gebühren (z.B. bei Grundbuchämtern oder von Gutachterausschüssen) werden mit Nachweis direkt an Sie weiterberechnet
  • eigene Kopier- oder Schreibkosten werden nur bei Gerichtsgutachten nach JVEG berechnet


© valimmo.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2010