Home
Angebot
Verkehrswert
Sachwert
Ertragswert
Vergleichswert
Mustergutachten
Kosten
News
Impressum
Kontakt
Sitemap
|
Impressum valimmo.de
|
Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard
Moltkestr. 47
76133 Karlsruhe
Tel. 0721-8315250 oder Mobil 0172-7202966
Fax 0721-8301467
E-Mail info@valimmo.de
UST-ID-Nr. DE226322289
|
Über 20 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche, von 1986 bis 2003 geschäftsführender Gesellschafter des
Immobiliensoftwarehauses DATEX GmbH, Sachverständiger seit 2005,
Immobilienmakler seit 2008. Gewerbeerlaubnis gemäß §34c GewO vom 26.02.2008 Stadt Karlsruhe.
Näheres zur Maklertätigkeit siehe auch unter www.weststadtmakler.de
Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder der glaubt, Sachverstand
zu haben, kann sich so nennen.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Berufsbezeichnung des "öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen" geschaffen. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird von den
Bestellungsbehörden (IHK, Handwerkskammer usw.) nur zugelassen, wenn er bestimmte persönliche
Voraussetzungen erfüllt (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen usw.) und in einer
Prüfung seine überragende Sachkunde nachweist. Er unterliegt den Vorschriften der Sachverständigenverordnung.
Danach muß der Sachverständige weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch arbeiten. Er muß seine
Gutachten höchstpersönlich erstatten, er unterliegt einer Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht, er kann seine
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen, er unterliegt der Schweigepflicht, er
verpflichtet sich zur ständigen Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und er muß eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Ich habe im Januar 2007 meine Ausbildung zum Dipl.-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten an der Deutschen Immobilienakademie in Freiburg
abgeschlossen. Die Prüfungsanforderungen der DIA entsprechen in etwa den fachlichen Voraussetzungen der
öffentlichen Bestellung. Auch ohne die Verpflichtung der öffentlichen Bestellung hält sich der
Dipl.-Sachverständige an die Vorschriften der Sachverständigenordnung.
© valimmo.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2010
|