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Was ist der Ertragswert ?
Das Ertragswertverfahren wird angewandt, wenn ein Grundstück im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter
Renditegesichtspunkten gekauft wird. Es ist das Regelverfahren für Mietwohnhäuser und Gewerbeobjekte.
Der Ertragswert eines Grundstücks setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen zusammen.
Dazu wird zunächst der Rohertrag (die Nettokaltmiete) ermittelt. Davon werden dann die Bewirtschaftungskosten
abgezogen. Der berechnete Reinertrag wird in die Bodenwertverzinsung und in den Reinertragsanteil der
baulichen Anlagen aufgeteilt (d.h. der Reinertrag wird auf das Grundstück und auf das Gebäude aufgeteilt).
Der errechnete Reinertrag der baulichen Anlagen wird über die Restlaufzeit mit dem Liegenschaftszins
kapitalisiert. Der Rohertrag ist das nachhaltig erzielbare Einkommen aus einem Grundstück, das sich bei
ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung erwirtschaften lässt. Durch Umlagen gedeckte
Betriebskosten (Grundsteuer, Heizung usw.) bleiben unberücksichtigt. Die nicht auf den Mieter umlegbaren
Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis) sind vom Rohertrag in Abzug zu
bringen. Nach § 11 WertV ist "der Liegenschaftszinssatz der Zins, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften
durchschnittlich verzinst wird. Der Liegenschaftszins ist auf Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen
entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens zu ermitteln."
Der Liegenschaftszins ist also eine Art Immobilienzins, der stark von Art und Lage des Grundstücks
abhängt. Ein wertbeständiges massives Einfamilienhaus in einer Top Lage hat (wie eine sichere Bundesanleihe)
eine niedrigere Verzinsung als ein Gewerbeobjekt in einer Ausfallstraße (analog einer Risiko behafteten
Emerging Market Anleihe). In der Regel werden die Liegenschaftszinssätze für die verschiedenen Nutzungsarten
vom Gutachterausschuss der Gemeinde veröffentlicht.
© valimmo.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2010
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